Für die Familienbegleitungen, die Supervisionen und Weiterbildungen der Mitarbeitenden gelten stets die aktuell gültigen behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Bei Corona-Symptomen der zu besuchenden Familienmitglieder finden keine Hausbesuche statt. Den freiwilligen Mitarbeiterinnen steht es grundsätzlich frei, Einsätze zu leisten.